Reisebedingungen für Tagesfahrten
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten der
Firma Michael Reisen
für Vertragsabschlüsse ab dem 01.07.2018
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam
vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Michael Reisen
(nachfolgend „MR“), bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Stande
kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Tagesfahrten. Sie
ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese
aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung
sorgfältig durch!
1.
Stellung von MR; anzuwendende
Rechtsvorschriften
1.1. MR erbringt die
ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistungen als Dienstleister und unmittelbarer
Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers.
1.2. Auf das
Rechtsverhältnis zwischen MR und dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber finden in
erster Linie die mit MR getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese
Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den
Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.
1.3. Soweit in
zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das
Vertragsverhältnis mit MR anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des
Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts-
und Vertragsverhältnis mit MR ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
1.4. Die nachfolgenden
Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Tagesfahrten von MR. Auf
Reiseverträge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen beinhalten,
finden die Pauschalreisebedingungen von MR Anwendung.
2.
Vertragsschluss; Stellung eines
Gruppenauftraggebers
2.1. Für alle Buchungen
von Tagesfahrten gilt:
a) Buchungen werden nur
als Präsenzbuchung, telefonisch, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen.
b) Grundlage des
Angebots von MR und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des
Tagesfahrtangebots und die ergänzenden Informationen in der
Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
c) Weicht der Inhalt
der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues
Angebot von MR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung,
Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.
d) Der die Buchung
vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von
Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen,
soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für
Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene
Gruppentagesfahrten im Sinne der nachstehenden Ziffer 11.1 und die vom
Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortlichen angemeldeten
Tagesfahrtteilnehmer.
2.2. Buchungen von
Tagesfahrten sind unmittelbar für den Kunden verbindlich und führen bereits
durch die telefonische oder mündliche Bestätigung von MR zum Abschluss des
verbindlichen Vertrages über Tagesfahrten. Der Vertrag kommt also mit dem
Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch MR zustande, die
keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische
Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. MR informiert den
Kunden ca. 1 Woche vor Abfahrt telefonisch über die Abfahrtszeiten.
2.3. MR weist darauf
hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer
9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes
geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen
Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.
3.
Leistungen, Ersetzungsvorbehalt;
abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von
Leistungen; Witterungsverhältnisse
3.1. Die geschuldete
Leistung von MR besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung
entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen
Vereinbarungen.
3.2. Änderungen oder
Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer
ausdrücklichen Vereinbarung mit MR, für die aus Beweisgründen dringend die
Textform empfohlen wird.
3.3. Änderungen
wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages
abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere
auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und
von MR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet,
soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden
bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen
bleiben unberührt.
3.4. Angaben zur Dauer
von Leistungen sind Circa-Angaben.
3.5. Für
Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen
gilt:
a) Soweit im Einzelfall
nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten
Leistungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe
berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen
Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit MR. Dies gilt nur
dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder
Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so
erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw.
den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche
Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für
dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem
Kunden bzw. dem Auftraggeber und MR vorbehalten, den Vertrag über die
Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
4.
Leistungserbringung und
Zahlungsmodalitäten
4.1. Die vereinbarten
Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich
ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.
4.2. Der Fahrpreis ist
14 Tage vor Antritt der Tagesfahrt zu entrichten.
4.3. Soweit kein
vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und MR
zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist,
gilt:
a) Leistet der Kunde
den Leistungspreis bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder
nicht vollständig, so ist MR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom
Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe
nachstehender Ziffer 7.3 zu fordern.
b) Ohne vollständige
Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf
Inanspruchnahme der Leistungen.
5.
Nichtinanspruchnahme von
Leistungen
5.1. Nehmen der Kunde
bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von MR zu
vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur jeweiligen
Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht
in Anspruch, obwohl MR zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist,
so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
5.2. Für die
vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):
a) Die vereinbarte
Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der
Leistung besteht.
b) MR hat sich jedoch
auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine
Vergütung, die MR durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten
Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.
6.
Kündigung durch den Kunden bzw.
den Auftraggeber
6.1. Der Kunde bzw. der
Auftraggeber können den Vertrag mit MR nach Vertragsabschluss jederzeit vor
dem vereinbarten Leistungsbeginn kündigen. Die Kündigung bedarf keiner
bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen.
6.2. Bei einer
Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, die vor dem Tag, an dem
die Tagesfahrt stattfindet, erfolgt, wird seitens MR ein Stornierungsentgelt
berechnet, welches auch entsprechende Ansprüche von MR im Zusammenhang mit
der Kündigung des Dienstvertrages mit MR abgilt.
- bis 45 Tage vor Reiseantritt 10%
- vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
- vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
- vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 70%
6.3. Bei
Nichterscheinen zur Fahrt ist der volle Fahrpreis zu entrichten. MR hat sich
jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die
MR durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen
erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in
Bezug auf Zusatzleistungen zur Leistung sind jedoch von MR an den Kunden nur
insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein
gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung
besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.
6.4. Dem Kunden bleibt
es in jedem Fall unbenommen, MR nachzuweisen, dass MR überhaupt kein oder
ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte
Entschädigungspauschale.
6.5. MR behält sich
vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konkrete Entschädigung
zu fordern, soweit MR nachweist, dass MR wesentlich höhere Aufwendungen
entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile der
Tagesfahrt seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten
(insbesondere gilt dies für Eintrittskarten, die nicht zurückgegeben werden
können). Macht MR einen solchen Anspruch geltend, so ist MR verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter
Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen
konkret zu beziffern und zu belegen.
6.6. Durch die
vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche
Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von MR
sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.
7.
Haftung von MR; Versicherungen
7.1. Eine Haftung von
MR für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren, ist
ausgeschlossen, soweit ein Schaden von MR nicht vorsätzlich oder
grobfahrlässig verursacht wurde.
7.2. MR haftet nicht
für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und
Verpflegungsbetrieben oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung
besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine
schuldhafte Pflichtverletzung von MR ursächlich oder mitursächlich war.
7.3. Die vereinbarten
vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw.
des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem
Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer
Rücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.
8.
Rücktritt von MR wegen
Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
8.1. MR kann bei
Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen
zurücktreten:
a) Die
Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch MR
muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen
Regelungen für alle Tagesfahrten oder bestimmte Arten von Tagesfahrten, in
einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen
Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.
b) MR hat die
Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der
Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden
Prospektangaben zu verweisen.
c) MR ist verpflichtet,
dem Kunden gegenüber die Absage der Tagesfahrt unverzüglich zu erklären,
wenn feststeht, dass die Tagesfahrt wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von MR
später als 14 Tage vor Leistungsbeginn ist unzulässig.
8.2. Wird die
Tagesfahrtleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf
den Tagesfahrtpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
9.
Kündigung aus
verhaltensbedingten Gründen
9.1. MR kann den
Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde
ungeachtet einer Abmahnung von MR nachhaltig stört oder wenn er sich in
solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist.
9.2. Kündigt MR, so
behält MR den Anspruch auf den Leistungspreis; MR muss sich jedoch den Wert
der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die
MR aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistung erlangt.
10.
Zusatzbedingungen bei Tagesfahrten geschlossener Gruppen
10.1. Die nachstehenden
Bedingungen gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
MR für Tagesfahrten geschlossener Gruppen. Tagesfahrten für geschlossene
Gruppen im Sinne dieser Bestimmungen sind ausschließlich Gruppenfahrten, die
von MR als verantwortlichem Anbieter organisiert und über einen
Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber gebucht und/oder abgewickelt
werden, der als Bevollmächtigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis
handelt.
10.2. Gruppenbuchungen
werden ausschließlich telefonisch entgegengenommen.
10.3. MR und der
jeweilige Gruppenauftraggeber können in Bezug auf eine solche Gruppenfahrt
vereinbaren, dass dem Gruppenauftraggeber als bevollmächtigtem Vertreter der
Gruppenteilnehmer besondere Rechte eingeräumt werden.
10.4. MR haftet nicht
für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne
Kenntnis von MR – vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen
zusätzlich zu den Leistungen von MR angeboten, organisiert, durchgeführt
und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen
insbesondere vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen
organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit MR vertraglich vereinbarten
Ab- und Rückfahrtort, nicht im Leistungsumfang von MR enthaltene
Veranstaltungen vor und nach der Tagesfahrt und unterwegs (Fahrten,
Ausflüge, Begegnungen usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber bzw.
Gruppenverantwortlichen selbst eingesetzte und von MR vertraglich nicht
geschuldete Repräsentanten.
10.5. MR haftet nicht
für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers bzw.
Gruppenverantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber bzw.
Gruppenverantwortlichen eingesetzten Repräsentanten vor, während und nach
der Tagesfahrt, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen,
welche nicht mit MR abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer,
Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und
Zusicherungen gegenüber den Kunden.
10.6. Soweit nicht
ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber bzw.
Gruppenverantwortliche oder von diesen eingesetzte Repräsentanten nicht
berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Gruppenteilnehmer
entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während oder nach der
Tagesfahrt für MR Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens MR
anzuerkennen.
11.
Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung
11.1. Auf das gesamte
Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und MR findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann MR nur am Sitz von
MR verklagen.
11.2. Für
Klagen von MR gegen den
Kunden ist der Wohnsitz
des Kunden maßgebend. Für
Klagen gegen
Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen
sind, die
ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort
im Ausland haben
oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt
ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von MR
vereinbart.
11.3. Die vorstehenden
Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit
sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler
Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und MR
anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit
auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im
Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind
als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen
Vorschriften.
11.4. MR weist im
Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass MR
nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern
eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für MR
verpflichtend würde, informiert MR die Verbraucher hierüber in geeigneter
Form. MR weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr
geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
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© Urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2018_____________________________________________________
Veranstalter
der Tagesfahrten ist
Michael Reisen
Inhaber: Michael Fedtke
Knödelallee 12
16259 Höhenland
Telefon: 0049-33451 6104
Telefax: 0049-33451 55347
E-Mail: Michael-Reisen@t-online.de